Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Mit dem Rundumpaket zum erfolgreichen Verkauf!
Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen kann stressig sein – muss es aber nicht! Profitieren Sie von unserem Rundumpaket für die Vermarktung Ihrer Immobilie.
Immobilie privat verkaufen oder mit Unterstützung eines Maklers?
Sie sind sich noch unsicher, ob Sie einen Makler beauftragen möchten? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung. Begleiten Sie gemeinsam mit uns Familie Meier beim Hausverkauf und erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten:
Unverbindliche Beratung unter Tel. +49 6031 7300-0
Marktpreiseinschätzung – Was ist meine Immobilie wert?
Der aktuelle Marktpreis ist ein wichtiger Wert, den Sie unbedingt benötigen, wenn Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen möchten, denn falsche Preisvorstellungen können Sie sehr teuer zu stehen kommen.
Um diesen Wert fachgerecht zu ermitteln, ist ein hohes Maß an Marktkenntnis und Erfahrung erforderlich. Unsere erfahrenen Immobilienberater stehen Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch sehr gerne zur Verfügung. Den Ansprechpartner für Ihre Region finden Sie unter „Standorte & Team“.
Eine erste Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie können Sie hier online und unverbindlich ermitteln lassen:
Professionelle Immobilienvermarktung
Mit uns sind Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie auf der sicheren Seite. Denn wir sind kein kleines Maklerbüro, das morgen vielleicht dichtmacht und Sie mit Ihren Fragen allein lässt. Wir sind und bleiben für Sie da!
Von der ersten Objektbegehung bis hin zum Verkauf Ihrer Immobilie profitieren Sie von zahlreichen Vermarktungstools. Nach einer fachgerechten Marktpreiseinschätzung können wir auf Wunsch die Grundrisse Ihrer Immobilie aufbereiten lassen oder auch notwendige Unterlagen anfordern, z.B. Lageplan und Grundbuchauszug (siehe „Serviceleistungen„).
Wir sind in verschiedenen Immobilienportalen vertreten, z.B. immobilienscout24.de, meinestadt.de und immobilie1.de. Natürlich wird Ihre Immobilie auch auf unserer Webseite www.sur-immobilien.de präsentiert. Weiterhin stellen wir ausgewählte Häuser und Wohnungen auf unserer facebook-Seite facebook.com/sur.immobilien und instagram-Seite instagram.com/sur.immobilienmakler einem breiten Interessentenkreis vor.
Zusätzlich zur klassischen Print- und Internetwerbung bieten die Sparkassenfilialen eine großartige weitere Vermarktungsmöglichkeit, z.B. mittels der Präsentation in Schaukästen und durch den persönlichen Hinweis auf das Immobilienangebot durch die Sparkassenberater vor Ort.
Ein weiterer Vorteil: Wir vermitteln nicht nur Immobilien. Durch die Kooperation mit unseren Partnersparkassen Sparkasse Oberhessen, Sparkasse Grünberg und Sparkasse Laubach-Hungen bekommt der Käufer im Bedarfsfall die passende Finanzierung gleich dazu. So wissen wir, dass er Ihre Immobilie auch bezahlen kann.
Unsere gepflegte Gesuchkartei beinhaltet hunderte Kunden, die noch auf der Suche nach ihrem Traumobjekt sind. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau die Richtige!
Dank dieses Rundumpakets können wir Sie umfassend beraten – weit über die reine Immobilienvermarktung hinaus!
Immobilie verkaufen – Ein gutes Gefühl dank starker Partner
Wir sind der exklusive Immobilienpartner der Sparkasse Oberhessen, Sparkasse Grünberg und Sparkasse Laubach-Hungen. Seit Januar 2000 genießen wir als selbstständiger Immobilienpartner das Vertrauen der Sparkassen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Markterfahrung in der Region. Mit aktuell zehn Ansprechpartnern sind wir einer der größten Immobilienmakler in der Region. Überall vor Ort beraten und betreuen unsere erfahrenen Immobilien-Spezialisten Verkäufer und Käufer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken. Sie sind im lokalen Markt zu Hause.
Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD Regionalverband Mitte, das Markenzeichen qualifizierter Makler, Verwalter und Sachverständiger.
Professionell ans Ziel! Unser Serviceablauf für den Verkauf Ihrer Immobilie
- Besichtigung Ihrer Immobilie
- Aufbereitung der Objektunterlagen
- Ermittlung des Marktpreises
- Professionelle Präsentation Ihrer Immobilie über zahlreiche Kanäle online und offline
- Planung und Durchführung der Besichtigungen mit Interessenten
- Verhandlungsführung
- Prüfung der Kaufkraft des Kaufinteressenten
- Begleitung zum Notar
… und natürlich stehen wir Ihnen sowohl während dieses Ablaufs, als auch darüber hinaus bei Ihren Immobilienfragen zur Seite!
Sie erreichen uns unter Tel. +49 6031 7300-0
Wir sind für Sie tätig in
Neuregelung der Maklerprovision
Wer zahlt bei einem Verkauf die Courtage?
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Das Gesetz ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Die Neuregelungen beziehen sich nur auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen. Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte u.a. sind von der Neuregelung gesetzlich nicht betroffen. Weiterhin muss der Käufer Verbraucher sein (siehe hierzu § 13 BGB).
Für betroffene Immobilien gelten bei Maklerverträgen nun u.a. folgende Regelungen:
- Es wurde ein Maklervertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) geschlossen = Käufer und Verkäufer teilen sich die Courtage in gleicher Höhe.
- Es wurde ein Maklervertrag z.B. nur mit dem Verkäufer geschlossen = der Käufer zahlt eine Courtage maximal in der Höhe, in der auch der Verkäufer verpflichtet wird.
Und wer zahlt die Maklerprovision bei einer Vermietung?
Hier greift das Bestellerprinzip, das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist und sich auf die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen bezieht. Es besagt, dass derjenige die Courtage bezahlt, der den Makler beauftragt hat. In den überwiegenden Fällen ist dies der Vermieter eines Mietobjekts, da er den Makler beauftragt, einen Mieter zu finden.
Verkäuferbroschüre: Viele Tipps & Informationen
Noch mehr Tipps und Informationen zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie finden Sie in unserer Verkäuferbroschüre. Folgende Themen erwarten Sie u.a.: „Diese Vorbereitungen sollten Sie an Ihrer Immobilie treffen“, „GEG – Austauschpflicht für alte Heizkessel, Dämmung, Energieausweis“, „Diese Unterlagen sollten Sie für die Vermarktung bereithalten“, „Maklercheck“, rechtliche Informationen und vieles mehr.
Verlieren Sie keine Zeit und fordern Sie am besten gleich unverbindlich Ihr Exemplar an:
Die Widerrufsbelehrung – Was ist zu beachten?
Seit dem 13. Juni 2014 gilt das neue Verbraucherrecht in der Immobilienvermittlung. Hierin ist auch das gesetzliche Widerrufsrecht geregelt.
Was bedeutet das konkret für den Verkäufer/Vermieter?
Zunächst informieren wir Sie mittels der Widerrufsbelehrung über Ihr Widerrufsrecht und Sie bestätigen uns auf dem Formular dessen Empfang. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Für den weiteren Verlauf haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
„Ich möchte mir die Möglichkeit des Widerrufs bewahren“ >>> Wir beginnen erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Vermarktung Ihrer Immobilie.
„Ich möchte mir einen zeitlichen Vorteil sichern“ >>> Sie geben auf dem Formular Ihre Zustimmung, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vermarktung beginnen können. Bitte beachten Sie, dass Sie hierdurch Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Das Geldwäschegesetz – Identifizierungspflicht durch den Makler
Als Immobilienmakler sind wir verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes einzuhalten und daher vor Abschluss des Maklervertrages Ihre Identität festzustellen. Hierfür ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, z.B. Ihres Personalausweises, nötig.
Das Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.
Weiterhin müssen wir unsere Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und risikoorientiert interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.
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Bitte füllen Sie das Kontaktformular möglichst vollständig aus. Dies erleichtert uns eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Für Objektanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular des jeweiligen Objekts.