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Widerrufsrecht

Was Sie als Kunde über das Verbraucherrecht in der Immobilienvermittlung wissen sollten

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das neue Verbraucherrecht in der Immobilienvermittlung. Hierin ist auch das gesetzliche Widerrufsrecht geregelt.

Wir möchten Ihnen in einem kurzen Video erklären, was es mit dem Widerrufsrecht auf sich hat:


Kundeninformation des IVD (Immobilienverband Deutschland)

Download Kundeninformation des IVD „Was es mit der Widerrufsbelehrung und den Verbrauchererklärungen auf sich hat“ (PDF)

IVD Kundeninformation Widerrufsbelehrung und Verbrauchererklärungen

Gesetzliches Widerrufsrecht

Für Maklerverträge, die mit Verbrauchern (natürliche Personen) außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz, wie etwa per E-Mail, Telefon oder über das Internet geschlossen werden, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie belehren müssen.

Maklervertrag

Dieser kommt bereits zustande, wenn Sie sich über eine vom Makler beworbene Immobilie informieren, Sie von Ihrer Courtagepflicht wissen und Maklerdienste in Anspruch nehmen.

Maklercourtage

Diese müssen Sie nur dann bezahlen, wenn Sie infolge der Maklertätigkeit einen Miet- oder Kaufvertrag geschlossen haben.

Unverbindliche Besichtigung

Die Besichtigung einer Immobilie ist für Sie völlig unverbindlich. Haben Sie danach kein Interesse an der Immobilie, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie müssen den Maklervertrag nicht widerrufen oder kündigen. Wir werden Ihnen keine Rechnung stellen.

Kein Ausschluss möglich

Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht darauf verzichten. Diese Rechtsvorschriften sind bindend. Hat der Makler seine Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen vollständig erbracht, verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht.

Gesetzesregelung

Der Wortlaut unserer Widerrufsbelehrung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Wir haben darauf keinen Einfluss.