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Aktuelle Besichtigungsregelungen

Liebe Kunden,

wir möchten Ihnen im Rahmen der jeweils aktuellen Vorgaben weiterhin Besichtigungen ermöglichen. Zu Ihrem Schutz und auch dem unserer Mitarbeiter sind jedoch die jeweiligen zum Zeitpunkt der Besichtigung gültigen Regelungen zu beachten, beispielsweise:

  • Einhaltung der Abstandsregelungen
  • Keine Massenbesichtigungen
  • Vermeidung unnötiger Kontakte mit Türgriffen und Flächen
  • Objektunterlagen werden soweit möglich elektronisch übermittelt
  • Weitere Regelungen richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen

Sollten Sie am Tag der Besichtigung Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, kürzlich in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, bitten wir von einer Besichtigung unbedingt abzusehen! Unsere Makler werden eine Besichtigung im Verdachtsfall sofort abbrechen!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ein Eigentümer zu seinem Schutz aktuell keine Besichtigungen ermöglichen möchte. Gewünschte Besichtigungen werden dann selbstverständlich baldmöglichst nachgeholt.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Schwendt & Rauschel Immobilien Team